Sie oder Ihr Kind leiden an sogenannten Segelohren, einer meist angeborenen Fehlbildung der Ohrform und müssen so manche Hänselei ertragen? Das muss nicht sein. Ob einseitig oder beidseitig – abstehende Ohren können bereits ab dem 6. Lebensjahr problemlos operiert werden.
Mit diesem kleinen Eingriff tun Sie sich oder Ihrem Kind einen großen Gefallen für deutlich mehr Wohlbefinden und eine erhöhte Lebensqualität. Eine wichtige Voraussetzung ist für uns, im Falle der Ohrkorrektur bei Ihrem Kind, dessen Einverständnis. Denn Kinder, die hier mitbestimmen dürfen, profitieren deutlich mehr von einer Operation.